1. Allgemeine Verhaltensregeln

a.   Wir gehen mit allen verantwortungsbewusst, vertrauensvoll und wertschätzend um.

b.   Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen aller und achten darauf, dass auch andere dies respektieren.

c.    Wir werden unsere Vertrauens- und Machtstellung niemandem gegenüber missbrauchen.

d.   Wir beziehen aktiv Stellung gegen Mobbing, sexistisches und diskriminierendes Verhalten in verbaler und nonverbaler Form sowie gegen grenzüberschreitendes Verhalten anderer und vertuschen es nicht.

e.  Wir unterstützen alle aktiv dabei, ihre Belange zu äußern und zu vertreten und informieren sie über ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Sport.

f.  Das Fotografieren/Anfertigen von Videos und die Benutzung von Smartphones im Juniorenbereich innerhalb der Kabinen während des Duschens und Umkleidens ist untersagt.


2. Verhaltensregeln für Trainer/Betreuer/Übungsleiter (w/m/d)

a.  Ich werde mich einmal im Jahr mit den Eltern meiner Gruppe (Elternabend in Juniorenbereich) treffen, um das Schutzkonzept vorzustellen und mit den Eltern interne Regeln aufzustellen.

b.  Veranstaltungen und sonstige Treffen außerhalb der Sportstätten sowie Geschenke müssen mit den Eltern abgesprochen werden und dürfen nicht Privileg einzelner sein. Dabei muss der Aufsichtspflicht im angemessenen Rahmen nachgekommen werden.

c.   Sämtliche Fotos und Videoaufnahmen im Juniorenbereich benötigen das Einverständnis der Eltern.

d.  Einzeltraining im Kinder- und Jugendbereich erfolgt nur nach Einwilligung der Eltern und sollte verhältnismäßig sein. Bei Einzeltrainings wird das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, sind allen Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

e.  Im Juniorenbereich halte ich mich nur im Dusch- und Umkleidebereich auf, wenn es die Aufsichtspflicht erfordert.

f.  Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen: Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt und werden im Vorfeld der Übung transparent kommuniziert. Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen. Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z. B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht Überhand nehmen.

g.  Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, die disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.

h.   Im Falle von Verdachtsfällen, Grenzverletzungen und Übergriffen informiere ich die Vertrauenspersonen, die die nächsten Schritte abwägen. Dabei steht für uns der Schutz der Betroffenen an erster Stelle.

i.  Das Abholen und Heimbringen von Kindern und Jugendlichen ist nur nach Absprache mit den Eltern erlaubt.

j.  Umkleideräume und Duschen sind nach Geschlechtern getrennt zu nutzen.


3. Verhaltensregeln für Eltern und Zuschauende

a.  Wir teilen Übungsleiter*innen mit, wenn unser Kind etwas aus gesundheitlichen, persönlichen, religiösen oder sonstigen Gründen nicht darf. Ich bin als Elternteil in der Pflicht, dies zu kommunizieren.

b.  Eltern halten sich nur im Dusch- und Umkleidebereich auf, wenn es die Aufsichtspflicht erfordert. Zuschauenden ist der Zutritt verboten.

c.   Fotografien/Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung in sozialen Medien sind nur nach Rücksprache mit den anderen Eltern und den Übungsleiter*innen gestattet. Öffentliche Veranstaltungen bilden die Ausnahme.


4. Transparenz im Handeln

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit den Sorgeberechtigten und dem Vorstand abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.