Hygieneregeln Corona
Allgemeine Regeln
Wer krank ist, darf nicht am Training teilnehmen
→ Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) ist die Teilnahme ausdrücklich untersagt.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich weiterhin einzuhalten
→ im Sportbetrieb gelten die Regeln gemäß der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gültig ab dem 31.05.2021 und dem aktuellen Inzidenzwert
Konsequente Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
→ Hust- und Niesetikette, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßiges und gründliches Händewaschen
→ Von Begrüßungen mit Händeschütteln, Umarmen, Abklatschen etc. ist abzusehen
Gründliche Händehygiene,
→ Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife:
- nach dem erstmaligen Betreten des Vereinsgebäudes
- nach dem Toiletten-Gang.
Sport findet ausschließlich unter Anleitung eines Übungsleiters statt
→ Übungsleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Verhaltensregeln
Das Betreten der Sporthalle ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet
Regeln für den Trainingsbetrieb
Der Aufenthalt in und auf Sportstätten ist nur zur Durchführung von Sport erlaubt
→ keine Treffen vor oder nach dem Training
→ am Ende des Trainings ist die Sportstätte unverzüglich zu verlassen
→ Auf das Bringen, Warten und Abholen des Kindes innerhalb der Sportgebäude ist zu verzichten
→ Zuschauer während der Trainingseinheiten sind nicht gestattet
Verteilen von Lebensmitteln an Dritte, z.B. anlässlich von Geburtstagen, soll aus hygienischen Gründen vermieden werden.