Hygieneregeln Corona

Allgemeine Regeln

 

Wer krank ist, darf nicht am Training teilnehmen

→ Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) ist die Teilnahme ausdrücklich untersagt.

 

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich weiterhin einzuhalten

→ im Sportbetrieb gelten die Regeln gemäß der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gültig ab dem 31.05.2021 und dem aktuellen Inzidenzwert

 

Konsequente Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln

→ Hust- und Niesetikette, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßiges und gründliches Händewaschen

→ Von Begrüßungen mit Händeschütteln, Umarmen, Abklatschen etc. ist abzusehen

 

Gründliche Händehygiene,

Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife:

  • nach dem erstmaligen Betreten des Vereinsgebäudes
  • nach dem Toiletten-Gang.

 

Sport findet ausschließlich unter Anleitung eines Übungsleiters statt

→ Übungsleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Verhaltensregeln

 

Das Betreten der Sporthalle ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet

 

Regeln für den Trainingsbetrieb

Der Aufenthalt in und auf Sportstätten ist nur zur Durchführung von Sport erlaubt

→ keine Treffen vor oder nach dem Training

→ am Ende des Trainings ist die Sportstätte unverzüglich zu verlassen

→ Auf das Bringen, Warten und Abholen des Kindes innerhalb der Sportgebäude ist zu verzichten

→ Zuschauer während der Trainingseinheiten sind nicht gestattet

 

Verteilen von Lebensmitteln an Dritte, z.B. anlässlich von Geburtstagen, soll aus hygienischen Gründen vermieden werden.